Was ist Wahrheit - ob die Leser der Lübecker Nachrichten helfen können?
Besonders schlimm und quälend an diesem Rechtsstreit sind die ständigen gegen mich gerichteten persönlichen Entwertungen in den Klägerschreiben.
Aber genauso schlimm und natürlich gefährlich sind die Versuche, mein allgemeines Umwelt-Engagement jedesmal als Beweis für "Wiederholungsgefahr" zu werten. Aber jetzt kommt es noch dicker:
Gestern traf ein Schreiben ein, in denen die Kläger mein sorgfältig ausgearbeitetes Essay "Der Möllner Leserbriefprozess - ein Whistleblower-Drama" zuerst als "Pamphlet" beschimpfen und dann tatsächlich auch diese Gerichtseingabe als Indiz für eine "Wiederholungsgefahr" werten!
Mit anderen Worten: alles, was ich in der legitimen Absicht, mich gegen die Klagevorwürfe zu wehren unternehme, wird wiederum gegen mich verwendet.
Das ist grauenhaft.
Ich habe mich deshalb entschlossen, alles in meiner Macht stehende zu tun, um den Rechtsstreit auf eine sachliche Ebene zurückzuführen, die tatsächlich der Wahrheitsfindung dient und nicht der Zerstörung des Gegners.
Also habe ich mich heute an die Zeitungsredaktion gewandt mit der Bitte, diesen aktuellen Leserbrief von mir zu veröffentlichen (bin sehr gespannt, ob sie es tun):
Lübecker Nachrichten / Lokalredaktion Herzogtum Lauenburg
z.Hd. Herrn Hanno Hannes
Mühlenplatz 9
23879 Mölln
Leser mit gutem Gedächtnis gesucht – welche Eindrücke entstanden durch einen „Leserbrief“
Sehr geehrter Herr Hannes,
nachfolgende Zeilen richten sich an die geschätzte Leserschaft Ihrer Zeitung.
Am 21. März 2013 erschien im Lokalteil Lauenburg ein – von mir nicht autorisierter – „Leserbrief“ zur Streusalzproblematik unter meinem Namen.
Möllner Rechtsanwälte fühlten sich durch den Text betroffen und verklagten mich unmittelbar nach der Veröffentlichung auf „Unterlassung von Behauptungen“. Nachdem sich herausstellte, dass ich niemals Behauptungen über diese Herren aufgestellt habe, wurde die Klage in „Unterlassung auf Eindruckserweckungen“ geändert.
Der Rechtsstreit ist nun ins Hauptsacheverfahren gegangen.
Da seitens der Kläger ständig mit „Eindrücken“ argumentiert wird, die durch die Lektüre des Leserbriefs angeblich bei der Leserschaft der Lübecker Nachrichten entstanden sind, wende ich mich nun direkt an die Leser, welche sich noch an die Veröffentlichung erinnern können und bitte sie herzlich, sich wahlweise mit mir, der Redaktion oder gleich dem Amtsgericht Ratzeburg in Verbindung zu setzen.
Ihre Erinnerungen und Eindrücke könnten für den Fortgang des Verfahrens nützlich und hilfreich sein und insbesondere helfen, die Arbeit der Gerichte wieder auf eine sachlich-konkrete Basis zurückzuführen.
Für alle Beteiligten – und überhaupt für uns alle, die wir ja jeder an seinem Platz die demokratisch-rechtsstaatlichen Grundwerte zu leben versuchen - sollte die Suche nach Wahrheit oberste Priorität haben. Deshalb wäre ich den Lesern der Lübecker Nachrichten sehr dankbar, wenn sie zur Klärung der Frage, ob und welche Eindrücke am 21.3.2013 entstanden sind, beitragen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Schicker
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