Presserecht für Anfänger II: Presserat - der zahnlose Tiger
Gestern schilderte ich, wie illoyal die Zeitung sich mir, ihrer Leserin, gegenüber im Gerichtsprozess verhalten hat. Anstatt ihrer Leserin gegen Anfeindung beizustehen, unterstützte sie die Angreifer - bis heute tat sie nichts, um mir in irgendeiner Weise beizustehen.
Noch unglaublicher wird dieses Vorgehen angesichts des publizistischen Verhaltens, das die Redaktion mir gegenüber bereits unmittelbar nach Erscheinen des "Leserbriefes" an den Tag legte: am 23. März 2013, zwei Tage später also, veröffentlichten sie diese unglaublich aggressive und im Vergleich zu meinem "Leserbrief" mehr als doppelt so lange "Gegendarstellung":
Natürlich kann man dieses verbale Getöse nach dem Motto "der betroffene Hund bellt" interpretieren - so kam es, wie ich nach zahlreichen persönlichen Gesprächen weiß, offenbar auch bei vielen Lesern an.
Dennoch sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass eine "Gegendarstellung" beträchtliches presserechtliches Gewicht hat: sie kann sich "schadensmindernd" bei Ansprüchen gegenüber der Zeitung auswirken. Aber sie ist auch verantwortungsvoll und angemessen einzusetzen. - Wikipedia klärt uns auf:
>>Am 19. Dezember 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein Anspruch auf eine Gegendarstellung bei doppeldeutigen Tatsachenbehauptungen nur dann besteht, wenn sich eine Aussage als „unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss<<
Unabweisbare Schlussfolgerung? In meinem Leserbrief waren nicht einmal Namen genannt!!
Also war diese Gegendarstellung inhaltlich offenbar schon unangemessen und übertrieben - ich empfand sie regelrecht beleidigend und anmaßend.
Und was sagt der Presserat, die "ethische Kontrollinstanz" der Medien? Ziffer 3 Pressekodex fordert eine in Form und Inhalt "angemessene Weise" der Richtigstellung. Und führt dann näher aus:
>> Richtlinie 3.1 – Anforderungen
(1) Für den Leser muss erkennbar sein, dass die vorangegangene Meldung ganz oder zum Teil unrichtig war. Deshalb nimmt eine Richtigstellung bei der Wiedergabe des korrekten Sachverhalts auf die vorangegangene Falschmeldung Bezug. Der wahre Sachverhalt wird geschildert, auch dann, wenn der Irrtum bereits in anderer Weise in der Öffentlichkeit eingestanden worden ist.<<
Was ist falsch, was ist wahr? In meinem "Leserbrief" wurden keine Namen genannt, es fand offenbar eine Verwechslung statt, Ziel meiner Äußerungen waren in jedem Falle mehrere Personen, und nicht eine einzelne Person. Niemand wurde beleidigt. - Die "Gegendarstellung" jedoch war gezielt gegen mich gerichtet und mehr als doppelt so lang!
Doch den von mir angerufenen Presserat hat das alles nicht interessiert. An anderer Stelle erwähnte ich bereits, dass dieser von der Zeitung nach Strich und Faden belogen wurde - die LN schreckten nicht einmal davor zurück, mir in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Presserat "Dankbarkeit" und "Freude" über die ungewollte Leserbriefveröffentlichung zu unterstellen!
In einer dürren Stellungnahme stellt der Presserat im Widerspruchsverfahren nach ca. einem Jahr Untersuchungsdauer fest, dass die Vorgänge wohl eine "Verkettung unglücklicher Umstände" waren und es für mich einfach nur dumm gelaufen sei.
Ich muss also resümieren: die Lübecker Nachrichten haben nach der unautorisierten Veröffentlichung meiner vertraulichen Mail nichts getan, um Schaden von mir abzuwenden, aber alles getan, um die Kläger zufriedenzustellen: angefangen mit der formal und inhaltlich vollkommen überzogenen, persönlich gegen mich gerichteten Gegendarstellung bis hin zur aktiven Unterstützung der Kläger im anschließenden Gerichtsprozess. Zur Krönung ließen sie sich die Lübecker Nachrichten dann die Dienste ihrer Presseanwälte auch noch von mir bezahlen!
Und sie taten bis zum heutigen Tage nichts, um mich, ihre Leserin zu schützen bzw. das mir widerfahrene Unrecht zu mildern.
Warum? - Über die Motive solch extremen Handelns werden Sie hier in Kürze mehr erfahren...
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