Neuer "Kostenfestsetzungsbeschluss" ist da. Umwelt-Whistleblowerin muss weiter bluten...
Wieder zur "Einstimmung" ins Wochenende ein "Kostenfestsetzungsbeschluss". Nun wird auch den Klägern Geld aus der 1. und 2. Instanz des Einstweiligen Verfahrens zugesprochen. Ich werde nun ausgequetscht wie eine Zitrone - ohne Rücksicht darauf, dass die Zeitung meine Streusalzkritik ohne meine Erlaubnis als "Leserbrief" veröffentlichte und die Kläger sich nur durch eine Verwechslung von dem Artikel betroffen fühlten.
Man bedenke: die Kläger sind Rechtsanwälte, die sich selbst vertreten. Sie haben keinerlei Anwaltskosten und können ihr Personal und ihr Büro bequem für diesen eigenen Zweck nutzen.
Trotzdem spricht ihnen das Gericht 547,90 Euro aus der 1. Instanz plus 592,70 Euro aus der zweiten Instanz zu. Das macht zusammen
1140,60 Euro (zzgl. Zinsen)
zusätzlich zu den 1345 Euro nebst Zinsen für die Presseanwälte der Zeitung, meinen eigenen Anwaltskosten und den gesamten Gerichtskosten für die erste und zweite Instanz. Zusammen bin ich bis jetzt bei ca. 5000 Euro Kosten für diesen entsetzlichen, zermürbenden Gerichtsprozess.
Wie kann es sein, dass eine aus Sorge um die Umwelt handelnde Leserin, die nur die Zeitung auf ein brennendes Umweltthema aufmerksam machen wollte, durch solche Gerichtsurteile nicht nur zur Täterin gestempelt, sondern geradezu existenziell bedroht wird?
Bis dies alles letztinstanzlich geklärt ist, brauche ich einen langen Atem, viel moralischen und ideellen Rückhalt, aber auch materielle Unterstützung.
Bitte helfen Sie der ersten Streusalz-Whistleblowerin Deutschlands, damit andere Menschen, die sich um die Umwelt sorgen auf einer tragfähigen rechtlichen und moralischen Basis handeln können! Wenn nötig, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden! Bitte unterstützen Sie mich!