Begründung des Presserats ist eingegangen - mein Widerspruchsschreiben - UPDATE 10.11.
Auf meinen Widerspruch hin wird der Presserat am 2.12. nochmals über die Vorgänge um meinen ungewollten "Leserbrief" vom 21.3.2013 beraten.
In der ersten Anhörung hatte die Redaktion den Presserat schamlos angelogen und mir unterstellt, ich hätte in die Veröffentlichung nicht nur "eingewilligt", sondern mich "bedankt und gefreut", und die Zeitung hätte mir "mit Rat und Tat" zur Seite gestanden. Außerdem hätte man mich "gebeten", keine rechtlichen Schritte gegen die Zeitung zu unternehmen. Dann erlauben sie sich noch eine Verächtlichmachung meiner Anwälte:
"Im Ergebnis könne der Redaktion kein Vorwurf gemacht werden. Die LN bedauerten, dass eine Leserin letztendlich aufgrund eines Leserbriefes in rechtliche Schwierigkeiten geraten sei. Diese dürften jedoch primär auf anwaltlichen Fehlleistungen beruhen, die den LN nicht angelastet werden könnten"...
Mit anderen Worten: weil ich schlechte Anwälte habe, bin ich in ein rechtliches Desaster geraten. Weiß die Redaktion eigentlich, dass es Ihre eigenen Anwälte waren, die vermutlich durch Intrigen verhindert haben, dass ich durch einen Fachanwalt für Presserecht vertreten wurde, indem sie ihn nämlich angerufen und ihm den Fall ausgeredet haben?
Dies aber nur am Rande. Der Text meines Widerspruchsschreibens vom 3.10. lautete wie folgt:
An den Beschwerdeausschuss
Presserat
10585 Berlin
0279/14/2-BA
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses vom 09.09.2014 lege ich Widerspruch ein und beantrage die Wiederaufnahme der Prüfung aufgrund von Nachweisen, die Falschangaben der Lübecker Nachrichten gegenüber dem Presserat belegen.
Außerdem ist zusätzlich in die Prüfung die Frage der Verhältnismäßigkeit der Gegendarstellung vom 23.03.2013 aufzunehmen, die durch Inhalt und Umfang eklatant gegen Ziffer 3 (Richtigstellung) verstößt.
Die Gründe im Einzelnen:
Am 21. März 2013 wurde von den Lübecker Nachrichten in der Lokalausgabe Lauenburg ein Whistleblowing zum Thema Streusalzmissbrauch unter Zuwiderhandlung gegen Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht), darunter insbesondere Richtlinie 2.6. (Veröffentlichung) als „Leserbrief“ unter meinem Namen veröffentlicht.
Unter Zuwiderhandlung gegen Richtlinie 2.6 (4) hat die Redaktion, ebenfalls ohne mein Einverständnis, die Nachricht verändert und gekürzt. Meine Überschrift „Streusalz - der Albtraum für die Natur nimmt kein Ende“ wurde weggelassen und stattdessen die Überschrift „Ein Rechtsanwalt, der Salz streut, ist kein Vorbild“ hinzugefügt. Die Fotos, auf die sich der Text meiner Mail bezog, wurden ebenfalls weggelassen. Nachfolgend wurde ich von Möllner Rechtsanwälten auf Unterlassung verklagt. Das Hauptsacheverfahren ist derzeit anhängig.
Die Lübecker Nachrichten haben bis heute ihr Fehlverhalten nicht eingesehen, sondern lehnten von Anfang jede Verantwortung für den unautorisierten "Leserbrief" ab und verschoben diese auf mich.
In der Anhörung für den Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats behauptet die Redaktion wahrheitswidrig, ich hätte mich für den Leserbrief "bedankt" und mich "gefreut" und sie hätte mir mit "Rat und Tat zur Seite gestanden".
Nichts von dem ist wahr. Es ist überaus erstaunlich, wie die Zeitung mir sogar Gefühle unterstellt, ohne den geringsten Anhaltspunkt dafür zu haben. Das Gegenteil von "Freude" war der Fall: ich war entsetzt und fassungslos über den Missbrauch meines Whistleblowings als "Leserbrief" und versuchte mit einer weiteren E-Mail am 22.3. verzweifelt, die Redaktion zu einer eigenen Tätigkeit zu bewegen.
Dass ich dabei selbst das Wort "Leserbrief" verwendete, entspricht keinesfalls einer Einwilligung. Vielmehr hatte ich die ganzen 24 Stunden nach der Lektüre der Veröffentlichung panisch und verzweifelt darüber nachgedacht, was ich nun tun könnte, um möglichen Schaden durch die Veröffentlichung von mir abzuwenden.
Der „Leserbrief“ war ja nun in der Welt und nicht mehr zurückzuholen. Deshalb versuchte ich die Zeitung mit einer weiteren E-Mail, die neue Informationen und aktuelle Fotos enthielt, nun letztendlich doch zu einer eigenen redaktionellen Tätigkeit zu bewegen, damit ich nicht allein mit dem Thema in der „Schusslinie“ stehe. Die Verwendung des Wortes „Leserbrief“ war keinesfalls eine nachträgliche Einwilligung, sondern höchstens eine notgedrungene, unfreiwillige Hinnahme unabänderlicher Tatsachen.
Um meine Vorstellungen zur Schadensbegrenzung zu erläutern, rief ich am Mittag des 22.3. in der Redaktion an. Doch der verantwortliche Redakteur, Herr D., stieß mich vor den Kopf und sagte mir dass die Redaktion jetzt zu dem Thema „nichts mehr veröffentlichen“ würde.
Vor diesem Hintergrund dieser Reaktion konnte ich wohl kaum "Dankbarkeit" oder "Freude" empfinden. Ich fühlte mich von der Redaktion im Stich gelassen!
Mit der Ankündigung, nichts mehr zum Thema zu veröffentlichen hat die Redaktion mich aber nicht nur im Regen stehen lassen, sondern mich zudem auch belogen, denn schon am nächsten Tag, am 23. März, erschien unter Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3 Pressekodex die völlig überzogene und doppelt so lange Gegendarstellung der Kläger.
Ich musste also bereits ab dem Tage der „Leserbrief“- Veröffentlichung feststellen, dass die Zeitung mich mit der ganzen Problematik völlig allein lässt. Doch nicht nur das. Die Zeitung benutzte meine Äußerungen und Mails, insbesondere die vom 22.3.2013 zu meinem Nachteil gegenüber dem Gericht und auch dem Presserat als Argument, dass ich angeblich den Leserbrief gewollt hätte.
Von "Rat und Tat" kann deshalb ebenfalls nicht die Rede sein. Die Zeitung und ihre Anwälte sind mir ausschließlich in den Rücken gefallen. Von Anfang an hat die Zeitung mir Druck gemacht, sie versuchte mich mit der Verwendung der o.g. belastenden Mail als gerichtliche Beweismittel zu erpressen und lehnte jede Verantwortung für die Folgen der Leserbrief-Veröffentlichung kategorisch ab (Anlage 1, Schreiben der Rechtsanwälte NN & NN vom 2.5.2013).
Am 25. März, nachdem auch die unsägliche „Gegendarstellung“ erschienen war und ich zudem die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Ratzeburg auf dem Tisch hatte, rief ich völlig aufgelöst und verzweifelt in der Redaktion an. Herr D. war für mich nicht mehr zu sprechen, stattdessen sprach der Chefredakteur, Herr Hanno Hannes mit mir und gab mir unmissverständlich zu verstehen, dass sich die Redaktion auf die Lesart geeinigt hätte, ich habe den „Leserbrief“ gewollt. - Wörtlich antwortete er mir auf meine Beteuerung, ich habe die Veröffentlichung nicht gewollt: „WIR sehen das anders“.
Wie kann die Redaktion angesichts dieser Tatsachen von „Rat und Tat“ sprechen? Man hat mich eiskalt im Regen stehen lassen, von Anfang an nur meine Gegner unterstützt, und nun wird gegenüber dem höchsten Kontrollgremium der Presse-Ethik, dem Deutschen Presserat, schamlos gelogen und getrickst.
Dass die Redaktion intern längst ihr fehlerhaftes Handeln erkannt hat ist aber schon daraus abzuleiten, dass seit dem Leserbrief-Desaster jetzt immer der Chefredakteur der Lokalredaktion persönlich alle eingehenden Schreiben prüft, ob es sich dabei um Leserbriefe mit Veröffentlichungswunsch handelt oder nicht.
Diesen Sachverhalt hat die Zeitung offenbar dem Presserat bisher verschwiegen. Ich empfehle daher eine aktive Nachfrage. Sollte die Redaktion diese Praxis bestreiten, ist dies nur ein neuerlicher Beweis für die Unehrlichkeit der Redaktion. Mir liegt eine absolut verlässliche Zeugenaussage vor, die diese Tatsache untermauert.
Warum hat die Zeitung nicht die Größe, sich einfach für ihr Fehlverhalten bei mir zu entschuldigen und den Fehler wieder gutzumachen?
Doch nein - die Zeitung lässt mich bis heute schutzlos allein in diesem unsäglichen Rechtsstreit, den die Kläger allein aus gekränkter "Berufsehre" gegen mich angezettelt haben. Im Hauptsacheverfahren muss ich jetzt nachweisen, dass die Kläger keinen Unterlassungsanspruch haben – ebenfalls natürlich wieder ohne die Hilfe der Zeitung. Die Kläger argumentieren dabei mit einer "Wiederholungsgefahr", die sie allein auf mein allgemeines Umweltengagement stützen (!). Dabei werden auch frühere Leserbriefe herangezogen, die absolut allgemein formuliert waren und nichts mit der o.g. Zeitungsveröffentlichung zu tun haben.
Das halte ich für verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Ein selbstloses Engagement für allgemeinwichtige Themen wie die Umwelt darf mir nicht zum Nachteil ausgelegt werden!
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